Foto: Die Ministerin im Gespräch mit Peter René Hecker Fotos: Andreas Endermann / Blumengroßmarkt Düsseldorf
Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich bei einem Besuch des Blumengroßmarkts Düsseldorf ausführlich über die Neubaupläne der Betreibergenossenschaft informiert.
Die Stadt Düsseldorf wird das Gelände des Großmarkts an der Ulmenstraße zur Neu- und Weiterentwicklung komplett der Tochtergesellschaft IDR übergeben. Dies hat für die Blumengroßmarkt Düsseldorf eG den Anstoß dazu gegeben, durch eine eigene Entwicklungsplanung den Standort zu sichern. Mit einer innovativen Konzeption des neuen Markts soll zudem dem regionalen Gartenbau weiterhin eine zukunftsfähige und existenzsichernde Handelsplattform geboten werden.
Wesentliche Eckpfeiler der Planung sind:
– Ein erweitertes Marktkonzept,
– das den klassischen „Frühmarkt“ um zusätzliche Verkaufszeiten ergänzt
– das tagsüber Gemeinschaftsverkauf ermöglicht
– den BGM für neue Anbieter (Gartenbaubetriebe) attraktiv macht
– Energieeinsparungen auf Grundlage eines innovativen Energiekonzepts
– Geringerer Wasserverbrauch durch Installierung eines geschlossenen Systems
– Reduzierung von CO2-Emissionen durch Reduzierung von Transportwegen
– Neue Verkaufskonzepte bedeuten weniger Flächenbedarf.
In ihren Gesprächen mit Erzeugern, Händlern und der Betreibergenossenschaft hat sich Ursula Heinen-Esser sowohl über die Gesamtplanung als auch über zahlreiche Details der Entwicklung des Großmarkts informiert. Schließlich setzt die Blumengroßmarkt Düsseldorf eG, die den Neubau in eigener Regie durchführen wird, bei ihrer Aktivität auch auf Fördertöpfe des Landes.
Die Ministerin bei ihrem Besuch: „Ich freue mich über das große Engagement für den Neubau des Blumengroßmarktes Düsseldorf. Großmarkt und Blumengroßmarkt übernehmen wichtige Funktionen in der Versorgung der Region. Hierfür erscheint der Standort an der Ulmenstraße ideal geeignet.“ Sie sagte den Akteuren eine wohlwollende Prüfung zu, sofern förderungswürdige Projekte beantragt werden.
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